
Es ist bei uns Brauch, für verstorbene Angehörige, aber auch in besonderen Lebenssituationen unterschiedlicher Art (ob Dank, Fest und Freude oder Bitte, Sorge und Trauer) "eine Messe lesen zu lassen". Dies betrifft Intention und Messstipendium. Der Anlass (Intention) wird während der Messe erwähnt und die gesamte Gemeinde vereint sich im gemeinsamen Gebet aus diesem Anlass. Die übliche Geldleistung (Stipendium) im Zusammenhang mit der Bitte um eine Messintention hat nichts zu tun mit "Verkauf" geistlicher Leistungen. Die Entrichtung eines "Preises" darf nicht erzwungen werden. Auch wenn allgemein ein standardisierter Betrag üblich ist, ist sie doch grundsätzlich freiwillig. Jede/r gibt nach ihren/seinen Fähigkeiten. Zudem wird das hierzulande mit Messstipendien eingenommene Geld weltkirchlichen und karitativen Zwecken zugeführt (z.B. Überlebenshilfe für Christen weltweit).
Weitere Informationen erhalten Sie im Pastoralbüro oder dessen Außenstellen.