Beratung zur Kriegsdienstverweigerung

Du hast den Fragebogen zur Wehrerfassung erhalten, hast dich aber bereits gegen den Dienst an der Waffe entschieden? Das Grundgesetz garantiert dir in Artikel 4 Absatz 3 dieses Recht: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Wenn du dieses Recht in Anspruch nehmen möchtest, unterstützt dich unser Beratungsteam in Siegburg bei den formalen Schritten – von der richtigen Beantwortung des Erfassungsbogens bis zum schriftlichen Antrag (inklusive Lebenslauf und persönlicher Begründung).
• Wann: Jeden letzten Montag im Monat, 18:00 – 19:00 Uhr
• Wo: Gruppenraum der Kirche St. Mariä Empfängnis (Stallberg), Ecke Zeithstr. / Kaldauer Str., 53721 Siegburg
• Kontakt: Ulrich Kollwitz / Ursula Holzapfel: vidachoco@gmail.com / +4915173009676