„Lass mich dich lernen,
dein Denken und Sprechen,
dein Fragen und Dasein,
damit ich daran die Botschaft neu lernen kann,
die ich dir zu überliefern habe.“
(Bischof Klaus Hemmerle)
Am 20. Juni 2022 haben wir die letzte Firmung gefeiert. Seit Januar hatten sich 23 junge Menschen darauf vorbereitet.
Bei einem Kennenlernnachmittag hatten die Jugendlichen zusammen mit den Katechetinnen und Pfarrer Wahlen überlegt, welche Themen für sie aktuell sind, worüber sie sich gerne Gedanken machen würden. So entstanden die Themen für acht weitere Treffen und einen Versöhnungsabend.
Die Jugendlichen setzten sich mit ihrem Glauben, dem, was sie als Mensch ausmacht und der Gestaltung ihrer Gottesbeziehung auseinander.
Kontaktpersonen für die Firmung sind:
Tania Quadt, Rebekka Wolf und Pfarrer Karl-Heinz Wahlen
zu erreichen über das Pastoralbüro 02241/971690 oder servatius-siegburg@erzbistum-koeln.de
"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!" - mit diesen Worten und verbunden mit der Salbung mit Chrisamöl auf der Stirn, spendet der Bischof (jungen) Menschen das Sakrament der Firmung.
Die Firmung
Der Begriff „Firmung“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Bestätigung“ oder „Bekräftigung". Ursprünglich ein Teil der Tauffeier Erwachsener, wird sie heute in der römisch-katholischen Kirche zumeist im späten Jugendalter gefeiert. Sie kann jedoch ebenso (jungen) Erwachsenen gespendet werden. Bei der Firmung wird dem Firmkandidaten der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt, der dabei helfen soll, das Leben aus dem Glauben und in der Verbindung mit der Kirche zu gestalten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich als Christ in Kirche und Gesellschaft zu engagieren und in Wort und Tat vom christlichen Glauben Zeugnis zu geben.
Firmbewerber
Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus.
Firmpate
Der Firmpate bzw. die Firmpatin soll den Firmkandidaten/-in in seinem bzw. ihrem Lebens- und Glaubensweg begleiten und unterstützen. Daher müssen Firmpaten katholisch und selbst gefirmt sein (vgl. can. 874 CIC/1983). Bei der Firmfeier treten sie mit den Firmkandidaten vor den Bischof und legen zum Zeichen ihrer Unterstützung die rechte Hand auf die Schulter der Firmkandidaten. Eltern können das Patenamt beim eigenen Kind nicht übernehmen.
Bischof
Da die Firmung eine Sendung und Beauftragung darstellt, wird die Bereitschaft zur Firmung öffentlich im Firmgottesdienst vor der versammelten Gemeinde und dem Bischof als dem Haupt des Erzbistums (bzw. in seiner Vertretung vor einem Weihbischof oder in besonderen Fällen auch vor dem Pfarrer) erklärt.
Firmfeier
Die Firmung wird in einem Gemeindegottesdienst gefeiert. Die Gestaltung geschieht in Absprache mit dem jeweiligen Bischof. Mittelpunkt des Gottesdienstes ist das persönliche Glaubensbekenntnis der Firmkandidaten/-innen, das "Gebet des Bischofs über die Firmlinge" und die Salbung des einzelnen Kandidaten/in mit Chrisam unter Auflegung der Hand. Dabei spricht der Bischof die Formel: "N.N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist".
In Notfällen:
0152 21697981
Das Pastoralbüro ist für den Publikumsverkehr geöffnet:
Mo - Do 09:30 - 13:00 Uhr
Fr 09:30 - 12:00 Uhr