Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in der Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Er vertritt als juristische Person die Gemeinde und das Vermögen, zu dem die Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Kindergärten oder Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen gehören.
Der leitende Pfarrer ist als geborenes Mitglied der Vorsitzende des KV. Ihm zur Seite stehen ab November 2025 zehn Kirchenvorstandsmitglieder.
Kontakt zum Kirchenvorstand über das Pastoralbüro












