Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in der Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Er vertritt als juristische Person die Gemeinde und das Vermögen, zu dem die Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Kindergärten oder Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen gehören.
Der leitende Pfarrer ist als geborenes Mitglied der Vorsitzende des KV. Ihm zur Seite stehen ab November 2025 zehn Kirchenvorstandsmitglieder.
Bis zur konstituierenden Sitzung des Kirchenvorstandes am 17.12.2025 bleibt der alte Kirchenvorstand im Amt.
Notruf für Krankensalbung:
0152-02697547
Das Pastoralbüro ist für den Publikumsverkehr geöffnet:
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