Nach Durchsicht der aktuell gültigen Landesverordnung und der darauf fußenden Bestimmungen des Erzbistums vom 09. Juli 2021 gilt in unseren Kirchen ab sofort:
Die Regelung für die Mundkommunion bleibt bestehen. Der Empfang der Mundkommunion ist erst nach dem Gottesdienst möglich.
Diese Lockerungen entsprechen nicht immer dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen. Deshalb möchten wir auf folgendes aufmerksam machen:
Für nicht-gottesdienstliche Veranstaltungen (z.B. Konzerte und Vorträge) in den Kirchen gilt:
Die Pfarrheime stehen unseren Gruppierungen wieder zur Verfügung und können auch wieder privat angemietet werden. Es gelten dabei die in der Landesverordnung und von Seiten des Erzbistums aufgestellten Bedingungen und Regeln (geimpft, genesen, getestet; gestaffelte Teilnehmerzahl)
Notruf für Krankensalbung:
0152-02697547
Das Pastoralbüro ist für den Publikumsverkehr geöffnet:
Mo - Do 09:30 - 13:00 Uhr
Fr 09:30 - 12:00 Uhr