Um die Infektionszahlen weiter abzusenken, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer Konferenz am 19. Januar die Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 beschlossen.
Für unsere Gottesdienste gilt weiterhin:
- Mindestabstand von 1,50 Metern (markierte Plätze)
- kein Gemeindegesang
- Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes
Neu ist, dass es medizinische Masken sein müssen (OP-Masken oder FFP 2 oder 3 Masken).
Die Regelung gilt ab Montag, dem 25.01.2021.
Weiterhin ist die Registrierung der Gottesdienstbesucher erforderlich. Wir stellen Ihnen das Formular auch hier auf der Homepage zur Verfügung, so können Sie es bereits zu Hause am Rechner ausfüllen und einen Ausdruck zu den Gottesdiensten mitbringen.
Notruf für Krankensalbung:
0152-02697547
Das Pastoralbüro ist für den Publikumsverkehr geöffnet:
Mo - Do 09:30 - 13:00 Uhr
Fr 09:30 - 12:00 Uhr