Der 1. Schritt zur KV-Wahl

04.09.19, 23:06
Gabi Pöge / Martina Sedlaczek
Wahlurne (c) Factum/ADP In: Pfarrbriefservice.de

Am 16./17. November 2019 finden in unserer Kirchengemeinde die Kirchenvorstandswahlen statt. Bis dahin gibt es noch einige Schritte zu gehen und Vieles zu beachten!

Ein erster Schritt
--> Das Auslegen der Wählerlisten im Pastoralbüro Sankt Servatius zur Einsicht der Wahlberechtigten.
Wann?? Von Montag, dem 09. September 2019, bis einschließlich Montag, dem 16. September 2019 

Einsprüche gegen die Wählerliste sind während der Auslegungsdauer unter Angabe der Gründe einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt (wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, die mindestens ein Jahr an dem Ort der Gemeinde wohnen).

Kirchengemeinde St. Servatius

Mühlenstraße 6
53721 Siegburg

Notruf für Krankensalbung:
0152-02697547

Das Pastoralbüro ist für den Publikumsverkehr geöffnet:

Mo - Do       09:30 - 13:00 Uhr
Fr                  09:30 - 12:00 Uhr

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