In ihrer Telefonkonferenz vom 13. Dezember haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen weiteren Corona-Lockdown beschlossen, der das öffentliche Leben wieder stark zurückfahren soll, mit dem Ziel eines deutlichen Rückgangs der Neuinfektionen.
Im Gegensatz zum Frühjahr gibt es dieses Mal kein Gottesdienstverbot. Unter Punkt 10 der Verordnung finden sich die Bedingungen, die beim Feiern von Gottesdiensten einzuhalten sind.
Für uns ändert sich nichts, da wir genau diese Vorsichtsmaßnahmen auch bisher schon vorgenommen haben.
- Mindestabstand von 1,50 Metern (markierte Plätze)
- Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes
- kein Gemeindegesang
Auch die Entscheidung, für die Weihnachtsgottesdienste ein Anmeldeverfahren durchzuführen, erwies sich jetzt als vorausschauend richtig, da dies in der Verordnung ebenfalls gefordert wird.
In den verbleibenden Tagen bis Weihnachten kann sich noch manches ändern, hoffen wir das Beste.
10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
Notruf für Krankensalbung:
0152-02697547
Das Pastoralbüro ist für den Publikumsverkehr geöffnet:
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