Es gibt eine Coronaschutzverordnung, die laufend angepasst wird. In der ab heute gültigen Fassung heißt es in § 11 Absatz 4:
(Ab 1. Mai 2020:) Versammlungen zur Religionsausübung finden unter den von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt.
Aus dem Generalvikariat in Köln ist schon am Donnerstag ein langes Schreiben gekommen, in dem Generalvikar Dr. Markus Hofmann die Bestimmungen für öffentliche Gottesdienste im einzelnen aufführt. Es sind eine Reihe von Vorgaben einzuhalten (Mindestabstand durch Markierungen gewährleisten, Ordnungsdienste, getrennte Türen für Ein- und Auslass, etc.).
Daher beraten am Dienstag Nachmittag unsere Seelsorger mit Vertretern der Küster, Organisten und des Pfarrgemeinderates darüber, wie und wo das Feiern von Gottesdiensten in unserer Gemeinde ab dem Wochenende stattfinden kann.
Am Mittwoch wird es hierzu auf der Homepage und über die Presse genaue Informationen geben.
Am Freitag wird es wie geplant nochmal die Möglichkeit zur Einzelkommunion geben.
Notruf für Krankensalbung:
0152-02697547
Das Pastoralbüro ist für den Publikumsverkehr geöffnet:
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