Die organisierte Zivilgesellschaft des Departments Chocó und deren ethnisch-territorialen und sozialen Organisationen waren der schwerwiegenden Auswirkungen überdrüssig, die der bewaffnete Konflikt in ihren Gemeinden und auf ihrem Gebiet hervorrief. Sie schlossen sich zusammen und erarbeiteten folgenden Vorschlag, auch als Mahnung, dass die kolumbianische Verfassung die Geltung internationaler Verträge und Konventionen zur Anerkennung der Menschenrechte sowie u. a. die unbedingte Anwendung des Humanitären Völkerrechts2 vorsieht und der Staat verpflichtet ist, diese zu respektieren und zu garantieren.
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