Der ambulante Hospizdienst für Siegburg und Sankt Augustin möchte Sie herzlich einladen zu eine Informationsveranstaltung zur Patientenverfügung.
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche, schriftliche Erklärung, durch die Sie zum Ausdruck bringen, ob Sie in bestimmten Behandlungssituationen am Lebensende keine Behandlung mehr wünschen, wenn sie letztlich nur dazu dient, das Leben künstlich zu verlängern.
Die Patientenverfügung wird als hilfreiche Entscheidungshilfe für den behandelnden Arzt dann berücksichtigt, wenn:
1) Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind
2) Ihre lebensbedrohende Erkrankung in absehbarer Zeit zum Tode führt
3) Und sich die Frage stellt, ob auf eine mögliche Behandlung verzichtet oder eine begonnene Behandlung unterlassen werden soll.
Jeder Arzt hat den Willen des Patienten grundsätzlich zu respektieren und ist daher verpflichtet, auch im Falle von einer Einwilligungsunfähigkeit (z.B. Bewusstlosigkeit) den mutmaßlichen Willen herauszufinden. In akuter Notfallsituation wird natürlich notfallmedizinisch behandelt.
Teil einer Patientenverfügung ist die namentliche Bevollmächtigung einer
Vertrauensperson, die in diesem Fall Ihre Wünsche und Haltung für Sie zum Ausdruck bringt. Auch sollte der Hausarzt über Ihre Patientenverfügung informiert sein. In regelmäßigen Abständen (alle 1-2 Jahre) sollte die Verfügung durch eine erneute Unterschrift aktualisiert werden.
Sie erhalten eine Patientenverfügung der Malteser, die wir an diesem Abend genau durchsprechen. Auch die Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung wird Thema sein.
Wir sind dankbar für Ihre Anmeldung im Hospizbüro an unter Tel: 02241-29792 oder per Mail ambhospiz.sanktaugustin@t-online.de. Sie können jedoch auch spontan dazu kommen.
Notruf für Krankensalbung:
0152-02697547
Das Pastoralbüro ist für den Publikumsverkehr geöffnet:
Mo - Mi 09:30 - 13:00 Uhr
Do 09:30 - 18:00 Uhr
Fr 09:30 - 12:00 Uhr