Der 2. Schritt zur KV-Wahl

17.09.19, 11:45
Gabi Pöge

Nachdem nun die Wählerlisten für die am 16./17.11. stattfindenden Kirchenvorstandswahlen bis einschließlich gestern zur Einsicht im Pastoralbüro ausgelegen haben, gehen die Vorbereitungen für die Wahl weiter --> 2. Schritt: Wahlausschuss einberufen

Vorschlagsliste aufstellen (c) Peter Weidemann IN: Pfarrbriefservice.de

Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes muss den Wahlausschuss einberufen, dessen erste Aufgabe es ist, die Vorschlagsliste für die Kirchenvorstandswahlen aufzustellen.

Kandidatenvorschläge für diese Liste nimmt das Pastoralbüro entgegen.

Wer sitzt im Wahlausschuss?

Gebildet wird der Wahlausschuss aus:
- dem Vorsitzender des KV
- mindestens zwei weiteren Mitgliedern des Kirchenvorstandes deren Amtszeit nicht abläuft und
- zwei Mitgliedern des Pfarrgemeinderates. 

Der Pfarrgemeinderat hat aus seinen Reihen Frau Rosi Meis und Herrn Hans-Georg Knüttgen in den Wahlausschuss berufen, der Kirchenvorstand Herrn Jürgen Tüschenbönner und Herrn Konrad Roth.

Der Wahlausschuss tagt am 2. Oktober.

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